Leistungsrichter Ausbildung

Die TKGS ist für die Förderung und Ausbildung von Leistungsrichter Anwärtern verantwortlich, die Ausbildung obliegt dem Chef Leistungsrichter / AKLR Leistungsrichter. Die TKGS kann Ausbildungen gemäss den in der Statusliste dafür aufgeführten Status anbieten, dies ist vom Bedarf und der Nachfrage abhängig.

Die Ausbildung zum Leistungsrichter ist im „Konzept Leistungsrichterausbildung“ der TKGS detailliert geregelt. Für die Ausbildung der Leistungsrichter Anwärter ist der Chef Leistungsrichter / AKLR Leistungsrichter zuständig, bei Bedarf werden Instruktor Leistungsrichter in die Ausbildung integiert. Die Ausbildung dauert 2 Jahre, in der Regel startet eine 2 Jahresausbildung in den geraden Jahren und beginnt im Monat Juni.

Mondioring (Ausnahmeregelung)

Im Bereich Mondioring besteht dringender Bedarf an neuen Leistungsrichtern. Da in der Schweiz nur sehr wenige Prüfungen durchgeführt werden und diese auch noch häufig von ausländischen Richtern abgenommen werden, ist es nicht möglich unter den aktuell gültigen Bedingungen neue Leistungsrichter auszubilden.

Die TKGS hat deshalb entschieden auch Anwartschaften bei ausländischen Leistungsrichtern zu akzeptieren. Die für Anwartschaften zugelassenen Leistungsrichter werden bei der Ausbildung bekanntgegeben.

 

Als Bewertungsblätter bitte folgende Dokumente verwenden:

Bewertungsblatt Anwartschaft Mondioring D

Bewertungsblatt Anwartschaft Mondioring F

Bewertungsblatt Anwartschaft Mondioring E